Covid-19: Neue Massnahmen und Schutzkonzepte für Trainingsbetrieb

22.12.2020 10:14

Covid-19: Neue Massnahmen und Schutzkonzepte für Trainingsbetrieb

Der Bundesrat hat weitere dringliche und schweizweite Massnahmen beschlossen. Per 22. Dezember 2020 gelten neue Regeln.

Das Musterschutzkonzept und die FAQ wurden entsprechend aktualisiert. Zusammenfassend können folgende Anpassungen festgehalten werden:

  • Wettkämpfe sind für alle untersagt.
  • Fussballtrainings von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr im Innen- und Aussenraum dürfen durchgeführt werden.
  • Alle Sportanlagen sind für Trainings ab 16 Jahren geschlossen. Aufgehoben wurde die Zeitbeschränkung und die allgemeine Schliessung der Anlagen an Sonntagen (es sind unterschiedliche kantonale Regelungen möglich).
  • Trainings ab dem 16. Lebensjahr mit Körperkontakt sind verboten.
  • Ab dem 16. Lebensjahr können im Fussball Konditions- oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 5 Personen (inkl. Trainer/in) im Freien durchgeführt werden, sofern die Anlage geöffnet ist.

Achtung: es könnten strengere (neu!) kantonale Richtlinien bestehen.

Weitere Infos unter:

Haltet die gültigen Hygienevorschriften des BAG und die aktuellen Vereinsschutzkonzepte konsequent ein. Haltet Abstand und tragt Gesichtsmasken.

Folgende Updates wurden gemacht respektive die Dokumente angepasst:

 

(SFV)