Allgemeine Geschäftsbedingungen

21.07.2016 10:57

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Nutzerin bzw. der Nutzer eines Tickets für SFV-Länderspiele anerkennt die folgenden Bedingungen:

  1. Das Ticket ist nur für die aufgedruckte Veranstaltung und nur für die aufgedruckten Sektoren/Plätze gültig. Es ist bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen jederzeit den Ordnungs- und Sicherheitskräften vorzuweisen. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Einlass in das Stadion. Wird dieses verlassen, ist der Wiedereintritt ausgeschlossen.
  1. Rückgabe und Umtausch des Tickets sind ausgeschlossen. Im Falle der Verschiebung oder des vorzeitigen Abbruchs der Veranstaltung wird auf www.football.ch umgehend über das Vorgehen betreffend Ticketing informiert. Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung wird der Nennwert des Tickets gemäss den jeweiligen Bedingungen des SFV, die auf www.football.ch bekannt gegeben werden, zurückerstattet.
     
  2. Der Weiterverkauf des Tickets zu einem über dem Nennwert liegenden Preis und jede Verwendung des Tickets zu kommerziellen Zwecken, insbesondere als Preis für Verlosungen und andere Gewinnspiele und als Teil eines Reisearrangements, ist untersagt.
     
  3. Bild- und/oder Tonaufnahmen jeder Art sind untersagt, mit Ausnahme von nicht kommerziellen Aufnahmen zum ausschliesslichen Eigengebrauch.
     
  4. Der Aufenthalt im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit gesetzlich zulässig ist jede Haftung des SFV für Personen- und Sachschäden sowie sonstige Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Durchführung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung ausgeschlossen.
     
  5. Die Nutzerin/der Nutzer des Tickets nimmt zur Kenntnis, dass er als Teil des Veranstaltungspublikums gefilmt werden kann. Er willigt in die Verwendung der entsprechenden Bilder auch zu kommerziellen Zwecken durch den SFV ein. 
     
  6. Im Übrigen gilt die Stadionordnung des SFV, die im Vorfeld der Veranstaltung im Internet unter www.football.ch, SFV, Ticketing und an der Veranstaltung beim Stadioneinlass auf Plakaten eingesehen werden kann. Die Stadionordnung gibt insbesondere Aufschluss über Gegenstände, die nicht zur Veranstaltung mitgeführt werden dürfen. 
     
  7. Widerhandlungen gegen diese Bedingungen oder die Stadionordnung des SFV haben den entschädigungslosen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge. Weitere rechtliche Schritte aller Art (Stadionverbot, Strafanzeige, Schadenersatz, etc.) bleiben vorbehalten. 
     

► Werde Mitglied im Football Fans Premium Club und sichere Dir attraktive Vorkaufsrechte für Heim- und Auswärtsspiele